Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Siegen-Wittgenstein e. V.

Ein Mann im Hemd ist von hinten zu sehen und zeichnet mit Lineal und Zirkel etwas auf einen Stadtplan.

Ein Stadtplaner bei der Arbeit © Ron Lach, Pexels

Forderung 1: Planungskapazitäten/-kontingente bereitstellen

Eine zentrale Herausforderung in der Umsetzung des FaNaGs (Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes) ist der Fachkräftemangel.

Herausforderung: Fachkräftemangel

Forderung: Planungskapazitäten/-kontingente bereitstellen

Beschreibung: Das Land soll den Kommunen in geeigneter Form Planungskapazitäten, z.B. durch Kontingente im Zuge von Rahmenverträgen mit Ingenieurbüros, zur Verfügung stellen. Die Kontingente kommen für alle Planungen im Sinne der Ziele des FaNaGs in Frage und werden unkompliziert zur Verfügung gestellt. Die Kontingente können bereits für die Erstellung von Antragsunterlagen und für die Projektplanung genutzt werden.


Wirkweise: Kommunen werden von der Last befreit, zeitintensive Einzelvergaben und Ausschreibungen selbst durchzuführen. Hierdurch werden sie gleichzeitig in eine bessere Wettbewerbssituation gebracht und erhalten Unterstützung bei der Antragsstellung und konkreten Planungen.
 


 

Sowohl in den Kommunen, als auch im Landesbetrieb „Straßen.NRW“ fehlen Radverkehrsplaner:innen und Ingenieur:innen. Insbesondere für Mittelstädte und kleiner Kommunen kommt erschwerend hinzu, dass sich die wenigen Planer:innen in komplexe Antragsverfahren einarbeiten müssen und enge Fristen für Antragsverfahren gelten.

 

Beispiel: Rahmenverträge mit Planungsbüros für die Kommunen

Um die Kommunen zu entlasten, könnte das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) Nordrhein-Westfalen mit Planungsbüros Rahmenverträge abschließen. Die Kommunen könnten anschließend auf Rahmenvertragspartner-Büros zugreifen, um Projekteanträge und Planungen im Sinne des FaNaGs in die Umsetzung zu bringen.

Dass solche Modelle funktionieren, zeigt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen mit zwei Beispielen:

  1. Mit der Rahmenvertragsinitiative „Bauleitplanung Nordrhein-Westfalen“ unterstützt das Ministerium die Städte und Gemeinden aktiv dabei, Bauleitplanverfahren zu beschleunigen.
  2. Die zentralen Vergabestelle „NRW.URBAN“ schließt fortlaufend Rahmenvertragspartnerschaften mit etablierten Büros ab. Diese Online-Beschaffungsstelle macht europaweite Ausschreibungen für verschiedene Gewerke wie zum Beispiel „Artenschutz“ oder „Städtebauliche Rahmenplanung“. Eine interessierte Kommune, Stadt oder Gemeinde muss nur eine Rahmenvereinbarung mit der Vergabestelle abschließen und kann dann über ein Online-Portal die in Frage kommenden Büros inklusive Preise einsehen sowie ein Büro beauftragen.

Ganz ähnlich könnte das für die Ausschreibung und Beauftragung für Radverkehrsprojekte funktionieren. Dadurch könnten Kommunen stark entlastet und bei der Suche nach geeigneten Fachkräften unterstützt werden.

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https://siegen.adfc.de/artikel/forderung-1-planungskapazitaeten-kontingente-bereitstellen-1

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