ADFC zeichnet Bundesverkehrsministerium als fahrradfreundlichen Arbeitgeber aus

Als erstes Bundesministerium überhaupt trägt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) das Siegel „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ – und das sogar in der Gold-Version.

Überdachte Abstellanlage beim BMDV
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bietet als fahrradfreundlicher Arbeitgeber unter anderem überdachte Abstellplätze. © Andreas Bittner

Das Bundesverkehrsministerium engagiert sich für die Radfahrenden unter seinen 1.600 Beschäftigten in Berlin und Bonn: Es nimmt regelmäßig an der Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ teil und koordiniert dabei die Teilnahme der gesamten Bundesverwaltung. Regelmäßig veranstaltet das BMDV Aktionstage rund ums Rad mit Vorträgen, etwa zu Gesundheitsthemen und Fahrsicherheitstrainings. Es gibt eine Dienstradflotte und eigene Lastenräder für kurze Transporte.

Pkw-Parkplätze werden durch Fahrradabstellplätze ersetzt, die sicher, überdacht, beleuchtet und videoüberwacht sind, und für radfahrende Mitarbeitende gibt es Umkleiden, Spinde und Duschen. Die jetzt erfolgte Auszeichnung als „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ in Gold würdigt das Engagement des Ministeriums.

Engagiert in Sachen Fahrradfreundlichkeit

Sara Tsudome, Leiterin des ADFC-Projekts Fahrradfreundlicher Arbeitgeber, betont: „Das BMDV hat sich sehr engagiert und detailliert auf die Prüfungen in Bonn und Berlin vorbereitet und die Audits so mit einem Zertifikat in Gold abgeschlossen. Wir hoffen, dass sich auch andere Bundesbehörden daran ein Beispiel nehmen und sich für mehr Fahrradfreundlichkeit einsetzen – auch, weil eine neue Förderrichtlinie den Arbeitgebern jetzt Zuschüsse an die Beschäftigten für Fahrradkauf oder Fahrradleasing erlaubt.“

Die ADFC-Bundesvorsitzende Rebecca Peters ergänzt: „Im Ministerium arbeiten viele Menschen, die das Fahrrad nutzen und schätzen. Das Ministerium sieht und unterstützt das – das muss honoriert werden. Aber Fahrradfreundlichkeit hört nicht an den Grenzen des Betriebsgeländes auf. Der Hausherr muss zusammen mit Ländern und Kommunen dafür sorgen, dass auch der Weg zur Arbeit sicher und komfortabel zurückgelegt werden kann.“

„Fahrradfreundliche Arbeitgeber“ in Bronze, Silber und Gold

Das Zertifikat des ADFC gibt es in Bronze, Silber und Gold. Voraussetzung für alle ist ein:e Mobilitäts-Koordinator:in als zentrale Anlaufstelle. Zusatzpunkte gibt es für großzügig gestaltete Fahrradparkplätze nah am Eingang, Umkleidemöglichkeiten und Duschen. Positiv bewertet werden auch Angebote zur Fahrradreparatur, saisonale Fahrrad-Checks, Diensträder, Mitmachaktionen wie „Mit dem Rad zur Arbeit“, individuelle Streckenberatung oder Betriebsausflüge mit dem Rad.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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